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Partizipations- und Integrationsgesetz

Mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz BW (PartIntG BW) werden die Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Integrationspolitik auf Landesebene festgelegt. Das Gesetz zielt auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und über soziale und ethnische Grenzen hinweg. Es zielt somit auf das friedliche Zusammenleben aller Menschen sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft ab. Dabei wird Integration als ein andauernder, gesamtgesellschaftlicher Prozess verstanden, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller abhängt.

 

Das Integrationsmanagement ist nicht im PartIntG BW verankert. Bei dessen finanzieller Förderung handelt es sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Landes. Das Integrationsmanagement entspricht jedoch den Zielen des PartIntG BW.

Verweise
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