Aufenthalts- und Asylrecht
Die rechtlichen Grundlagen im Kontext von Asyl und Migration sind sehr komplex, die Rechtsmaterie insgesamt sehr dynamisch. Auf nationaler Ebene finden sich die Rechtsgrundlagen u.a. im Grundgesetz (GG), im Asylgesetz (AsylG) sowie im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zudem gilt es, Regelungen auf EU-Ebene zu beachten, z.B. die Dublin-III-Verordnung (Dublin III-VO).
Basierend auf diesen rechtlichen Grundlagen entscheidet das BAMF über die Asylanträge der schutzsuchenden Personen. Kommt eine geflüchtete Person nach Deutschland, prüft das BAMF im Rahmen des Asylverfahrens das Vorliegen politischer Verfolgung im Sinne des Grundgesetzes, die Voraussetzungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz (Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz) sowie das Vorliegen von Abschiebungsverboten. Über einzelne Aspekte des Asylverfahrens, von der Ankunft und Registrierung der schutzsuchenden Person bis hin zum Ausgang des Asylverfahrens, informiert das BAMF auf seiner Website.
Einen ersten groben Überblick über einschlägige Begrifflichkeiten im Rahmen des Asylverfahrens erhalten Sie in folgender Grafik (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete, Stand, 22.10.2023)):
- Grundgesetz (GG)Externer Link
- Asylgesetz (AsylG)Externer Link
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)Externer Link
- BAMFExterner Link
- Ablauf des Asylverfahrens | BAMFExterner Link
- Ablauf des Asylverfahrens | BPBExterner Link
- Ablauf des deutschen Asylverfahrens als Broschüre (in mehreren Sprachen)Externer Link