Definition von Regeldiensten im Kontext des Integrationsmanagements:
Im Kontext des Integrationsmanagements werden als Regeldienste alle (staatlichen) Strukturen der Daseinsvorsorge definiert, die Zugänge zu existenziellen Gütern und Leistungen schaffen. Demnach sind Regeldienste nach staatlicher Vorgabe erbrachte öffentliche Dienstleistungen, z.B. der Ausländerbehörden, der Jobcenter und Agenturen für Arbeit sowie der Familienkasse etc.