Der Case-Management-Ansatz
Ziel des Integrationsmanagements ist es, Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Prinzip des Case-Managements zu leisten. Durch ein zielorientiertes Case-Management unterstützen die Integrationsmangenden den individuellen Integrationsprozess von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung und wirken auf deren Selbständigkeit hin. Das beinhaltet nicht nur die Einzelfallberatung, sondern auch Koordinations- und Vermittlungsarbeit: die Planung und Vernetzung der Dienstleistungsanbietenden und informellen Hilfen vor Ort.
Im Rahmen der Netzwerkarbeit findet die aktive Kontaktpflege, das Austauschen von Informationen, Diskussion sowie Feedback über (potenzielle) Bedarfe und Zusammenarbeit statt. Aufgabe der Integrationsmanagenden ist es demnach, der Zielgruppe in koordinierter Weise Zugang zu verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten zu verschaffen und an andere Träger bzw. Regeldienste zu vermitteln.
Durch genaue Kenntnis der Bedarfe der Klientinnen und Klienten koordinieren Integrationsmanagende passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten. Sie geben den Klientinnen und Klienten eine Übersicht über das komplexe Angebotssystem vor Ort und tragen so zu einem ersten Orientierungsprozess bei. Grundvoraussetzung des Integrationsmanagements ist damit, einen Überblick über das lokale Beratungs- und Versorgungssystem zu haben. Mit dem Case-Management-Ansatz befähigen die Integrationsmanagenden die Beratenen zur eigenständigen Nutzung verschiedener Unterstützungsleistungen durch die Bereitstellung eines entsprechenden Netzwerks.
Der Case-Management-Ansatz im Integrationsmanagement ist dabei nicht als Handlungsansatz der Sozialen Arbeit zu verstehen - eine enge sozialpädagogische Begleitung im Alltag ist nicht Teil der Aufgabe der Integrationsmanagenden. Zudem übernehmen sie keine Aufgaben, die in der Zuständigkeit anderer Behörden liegen, wie beispielsweise das Beschaffen eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Dies gilt auch für Aufgaben, bei denen es wichtig ist, dass sie die Beratenen zunehmend eigenständig ausführen, wie beispielsweise das Ausfüllen von Anträgen und Formularen, das Vereinbaren von Terminen oder die Begleitung bei Behördengängen.
Auch die Beratung zu rechtlichen Fragestellungen zählt nicht zu den Aufgaben der Integrationsmanagenden. Zu den in Beratungsgesprächen aufkommenden aufenthaltsrechtlichen Themen können die Integrationsmanagenden allgemein informieren und Zuständigkeiten benennen bzw. grundsätzliches Wissen zum Themenfeld weitergeben. Jedoch ist die Beratung zu individuellen rechtlichen Fragestellungen ausschließlich dem dazu ausgebildeten und zugelassenen Personal nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vorbehalten. Die Geflüchteten können mit Hilfe eines Beratungshilfescheins und/oder einer Prozesskostenhilfe eine Rechtsberatung bei ausgebildetem und zugelassenem Personal beantragen und bei einer Bewilligung die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
- RechtsdienstleistungsgesetzExterner Link
- Weitere Informationen zum Antrag auf BeratungshilfeExterner Link
- Ziel, Zielgruppe, BeratungszeitraumInterner Link
- Integrationsplan als Grundlage des Case-Management-AnsatzesInterner Link
- DatenschutzInterner Link
- Zusammenarbeit mit den RegeldienstenInterner Link
- VwV Integrationsmanagement 2023Download