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Die Integrationsarbeit vor Ort

Die Integrationslandschaft in Baden-Württemberg setzt sich aus ver­schie­denen Angeboten vor Ort zusammen. Sie werden vom Bund, dem Land und den Kommunen sowie Trägern der freien Wohlfahrtspflege finanziert und umgesetzt.

Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2004 wurde in allen Bundesländern die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) eingerichtet. Die vom Bund finanzierte Maßnahme bietet erwachsenen Zugewanderten eine migrationsbezogene Beratung an, die den Integrationskurs ergänzt. Für junge Menschen mit Migrationshintergrund bieten die Jugendmigrationsdienste (JMD) sozialpädagogische Begleitung als Teil des migrationsbezogenen Beratungsangebots an.

 

Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind in der Regel die Träger dieser Angebote und wichtige Akteure der Umsetzung von Integrationsarbeit vor Ort.

Verweise
Wer sind die Träger der Freien Wohlfahrtspflege?

Das Integrationsmanagement ergänzt die Beratungslandschaft in Baden-Württemberg um ein spezifisches Angebot zur (Erst-)Orientierung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung (AU). Aufgrund des Ukrainekrieges wurde das Angebot im März 2022 mit einem Erlass des Sozialministers (genauer: Erlass des Ministers für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Manfred Lucha MdL, vom 11. März 2022) auf die Zielgruppe der Vertriebene aus der Ukraine temporär erweitert.

 

Mit dem Integrationsmanagement gibt es neben MBE und JMD in Baden-Württemberg damit drei umfassende migrationsspezifische Beratungsangebote, welche sich explizit an zugewanderte oder geflüchtete Menschen richten.

 

Kommunen, Wohlfahrtsverbände und zum Teil auch Migrantenselbstorganisationen bieten zudem häufig weitere Integrationsberatungs- und Integrationsbegleitungsprojekte an, um spezifische lokale Bedürfnisse zu erfüllen.

 

Hier ist auch das bürgerschaftliche Engagement bzw. das Ehrenamt in den Kommunen von großer Bedeutung. Die Angebote und Unterstützungsleistungen von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen oder Einzelpersonen sind eine unverzichtbare Hilfe zur Unterstützung der Geflüchteten und der lokalen Integrationsarbeit.

 

Grundsätzlich spielen kommunale Integrationsbeauftragte eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Integrationslandschaft vor Ort. Ihre Aufgabe ist die systematische Planung, gezielte Steuerung und Koordination der Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Dazu kooperieren sie mit allen in der Kommune relevanten Akteuren. Sie fungieren als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteure und forcieren den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks vor Ort. Neben der Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans oder -konzepts gehört die Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und Regeldienste sowie die Information der zuständigen Gremien zu ihren Aufgaben.

 

In vielen Kommunen Baden-Württembergs sind die genannten spezifischen Angebote und Projekte in Integrationskonzepte und -pläne eingebettet. Häufig werden diese unter der Federführung von Kommunen und mit Beteiligung aller Akteure im Bereich Integration entwickelt und dienen als strategische Grundlage der kommunalen Integrationsarbeit. Unter Berücksichtigung lokaler Rahmenbedingungen beschreiben kommunale Integrationskonzepte Ziele und Handlungsfelder der Integrationsarbeit sowie die Strukturen, Kooperationen und Strategien, wie die Integration vor Ort vorangetrieben und unterstützt werden kann.

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