Das dreigliedrige Aufnahmesystem für Geflüchtete in Baden-Württemberg
Die Aufnahme von Geflüchteten in Baden-Württemberg ist im Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) sowie in der entsprechenden Durchführungsverordnung (DVO FlüAG) geregelt. Zuständig ist das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Das dreigliedrige Aufnahmesystem in Baden-Württemberg dient dazu, eine geordnete Aufnahme, Versorgung und Integration der Geflüchteten zu gewährleisten. Es sieht folgende Stufen vor:
- Ministerium der Justiz und für Migration BW: Informationen zu Aufnahme und UnterbringungExterner Link
- Ziele und Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit (Anlage der DVO FlüAG)Externer Link
- Aufnahme, Unterbringung und Verteilung - Regierungspräsidien Baden-WürttembergExterner Link
- Weitere Informationen zum FlüAG und seiner DurchführungsverordnungInterner Link