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Antidiskriminierung

Im Bereich Antidiskriminierung gibt es in Baden-Württemberg verschiedene Unterstützungs- und Schutzmechanismen für Geflüchtete, um vor Diskriminierung und Benachteiligung in verschiedenen Lebensbereichen zu schützen. Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Sprache oder anderer Merkmale ist ein ernstes Problem, das viele Geflüchtete betreffen kann. Daher gibt es spezifische Beratungsstellen und Initiativen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.

 Antidiskriminierungsberatung

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) ist eine erste Anlaufstelle für alle Menschen, die eine Diskriminierung erfahren haben. Ziel der LADS ist eine Gesellschaft, in der Diskriminierungen erkannt und bestraft werden. Und eine Gesellschaft, in der Betroffene Hilfe bekommen – zu Hause, bei der Arbeit und in der Öffentlichkeit.

 

Die LADS führt selbst keine Beratung oder Interventionen durch, sie informiert darüber, welche Beratungsstellen gegen Diskriminierung in Baden-Württemberg Betroffene beraten. Diese Beratungsstellen gegen Diskriminierungen sind Kooperationsorganisationen der LADS und werden gemeinsam vom Land und den Kommunen finanziert. Sie informieren und beraten alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. In Baden-Württemberg bestehen aktuell neun lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung, in Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart und Tübingen/Reutlingen. Außerdem gibt es eine Beratungsstelle für alle, die nicht in der Nähe einer Beratungsstelle wohnen, die überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung.

Verweise

 Demokratiezentrum Baden-Württemberg

Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg setzt sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit ein. Es unterstützt Betroffene rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt und arbeitet daran, Radikalisierung früh zu verhindern und demokratische Haltungen zu fördern.  Die Betroffenenberatung, die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und die Distanzierungsberatung sind wichtige Bausteine, um diese Aufgaben zu erfüllen. Das Demokratiezentrum vermittelt kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und bietet kostenlose Beratungen, Workshops, Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Fachtage und Qualifizierungen an.

 

Kontakt zum Demokratiezentrum Baden-Württemberg: 

E-Mail: info@demokratiezentrum-bw.de

Internet: www.demokratiezentrum-bw.de

Verweise

 Fachstelle Extremismusdistanzierung

Die Fachstelle Extremismusdistanzierung (FEX) im Demokratiezentrum Baden-Württemberg unterstützt Menschen dabei, sich von extremistischen Ideologien zu distanzieren. FEX schult (pädagogische) Fachkräfte und Ehrenamtliche, damit sie Radikalisierungsprozesse frühzeitig erkennen können und angemessen darauf reagieren. Ein besonderes Augenmerk gilt der Radikalisierung von jungen Menschen im Netz.

 

Die Beratung und Begleitung sind kostenfrei.

 

Trägerin der Fachstelle Extremismusdistanzierung ist die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.

 

FEX wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

 

Kontakt: 

Fachstelle Extremisnusdistanzierung (FEX)

Heilbronner Straße 180

70191 Stuttgart 

 

E-Mail: info@fexbw.de

Telefon: 0800 2016 112

Web: www.fexbw.de

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 LEUCHTLINIE - Beratung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Menschen, die aus rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Motiven bedroht, beleidigt oder angegriffen werden, finden Unterstützung bei der landesweiten Fach- und Beratungsstelle LEUCHTLINIE im Demokratiezentrum Baden-Württemberg. Die Betroffenen, ihre Angehörigen oder Menschen, die Zeugin oder Zeuge einer solchen Tat wurden, erhalten bei LEUCHTLINIE einen geschützten Raum, um über das Erlebte zu sprechen. Die Beraterinnen und Berater von LEUCHTLINIE vermitteln bei Bedarf juristische oder psychotherapeutische Hilfe und unterstützen bei Polizei- und Behördengängen. 

 

Die Beratung richtet sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen. Sie ist kostenlos, vertraulich, parteilich, auf Wunsch anonym und unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wird oder wurde. LEUCHTLINIE hat Standorte in Stuttgart und Freiburg. Die Beratung findet persönlich oder telefonisch statt.

 

Trägerin der Beratungsstelle ist die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg (TGBW). LEUCHTLINIE wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

 

Kontakt zur Beratungsstelle LEUCHTLINIE

Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt | Leuchtlinie

 

Weitere Informationen: 

Beratungshotline: 0711 / 888 999 33

Dienstag-Donnerstag: 10-17 Uhr 

E-Mail: kontakt@leuchtlinie.de

Web: www.leuchtlinie.de

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 Meldestellen „REspect! – gegen Hass im Netz“ und „Antisemitismus – Vor Ort und im Netz“

Die Meldestellen „REspect! – gegen Hass im Netz“ und „Antisemitismus – Vor Ort und im Netz“ bieten die Möglichkeit, online per Screenshot unkompliziert Hass und Hetze im Internet zu melden. Die Meldestellen prüfen die eingehenden Meldungen danach, ob eine strafbare Handlung vorliegt und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein: dem Plattformbetreiber werden strafbare Einträge gemeldet, die Löschung der Beiträge wird beantragt und Fälle von Volksverhetzung nach §130 StGB werden angezeigt. Betroffene werden beraten und unterstützt. Die Meldestelle „Antisemitismus – Vor Ort und im Netz“ legt ihren Schwerpunkt auf die Meldung und Beurteilung antisemitischer Vorfälle.

 

Trägerin der Meldestellen ist die Jugendstiftung Baden-Württemberg. Sie werden gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. 

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 LSBTTIQ-Beratung, queere Selbsthilfe und Fortbildungsangebot

Im Rahmen des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ fördert das Land ein landesweites Netzwerk von ca. 22 Vereinen in Baden-Württemberg für Fragen und Rat zur sexuellen Orientierung und/oder zur geschlechtlichen Vielfalt. Die Vereine bieten psychosoziale Beratung oder Selbsthilfe in unterschiedlichen Regionen Baden-Württembergs an, sie beraten zu unterschiedlichen psychologischen und sozialen Themen sowohl für Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer (LSBTIQ*) sind ebenso wie für Angehörige und Nahestehende. Manche Vereine haben auch spezifische Angebote für geflüchtete Menschen.

Im Zentrum steht die sichere, wenn gewünscht anonyme, professionelle und kostenlose Beratung im persönlichen Gespräch oder digital über Email, Chat oder Videocall. Auch Informationen und Fortbildungen für Fachkräfte oder Beratung in Arbeitskontext werden angeboten.

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 Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg

Die Bürgerbeauftragte ist eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im Zusammenhang mit der Landesverwaltung benötigen. Sie ist eine unabhängige Ombudsperson, die vom Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird.

 

Die Hauptaufgabe der Bürgerbeauftragten besteht darin, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg zu vertreten und ihnen bei der Lösung von Problemen und Konflikten mit der Landesverwaltung oder der Landespolizei zu helfen. Hierfür nimmt sie Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegen, die Schwierigkeiten mit Landesbehörden oder -einrichtungen haben. Sie prüft diese Anliegen und setzt sich ggf. bei den zuständigen Behörden für eine faire und gerechte Lösung ein. Dabei handelt es sich oft um Fälle von Verwaltungsfehlern, Diskriminierung oder unangemessene Verhalten von Beamtinnen und Beamten oder Institutionen der Landesverwaltung. Sie trägt zur Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung bei und fördert die Einhaltung der Bürgerrechte in Baden-Württemberg.

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