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Schule und Bildung

In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Bereich Schule und Bildung. Diese sollen die Integration und den Bildungserfolg fördern sowie den Zugang zu Bildungsangeboten erleichtern. 

 Beschulung an allgemeinbildenden Schulen

Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Sofern dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich ist, nehmen sie an besonderen Fördermaßnahmen teil. Sprachförderung kann dabei stattfinden in eigens gebildeten Klassen (Vorbereitungsklassen), in Vorbereitungskursen oder durch sonstige organisatorische Maßnahmen (z. B. durch Teilungsstunden, Förderunterricht) der Schule.

 

  • Vorbereitungsklassen (VKL)
    In den Vorbereitungsklassen liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb der deutschen Sprache und den sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht. Möglichst schnell nehmen die Schülerinnen und Schüler (zunächst nur stundenweise in sprachärmeren Fächern wie bspw. Sport und Musik) am Unterricht in der Regelklasse teil.
     
  • Anschlussphase an die Vorbereitungsklasse Nach dem Besuch der VKL erfolgt die vollständige Aufnahme in die Regelklasse, in Verbindung mit zusätzlicher nachgehender Sprachförderung. Nachgehende Sprachförderkurse nehmen die fach- und bildungssprachliche Förderung in den Blick und tragen somit dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen des Regelunterrichts bewältigen können. Der Teilnahmeumfang einer Schülerin bzw. eines Schülers an Angeboten im Rahmen der nachgehenden Sprachförderung sowie die konkrete Ausgestaltung richten sich nach dem diagnostisch festgestellten Förderbedarf.

 Beschulung an beruflichen Schulen

Für Jugendliche, die 15 Jahre und älter sind und über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, werden an beruflichen Schulen VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) eingerichtet. In diesen Klassen werden Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien an die deutsche Sprache so herangeführt, dass sie am regulären Unterricht teilnehmen oder, falls sie im Heimatland bereits einen Schulabschluss erworben haben, im Anschluss an den Sprachlernprozess eine zu diesem Abschluss passende Ausbildung absolvieren oder eine weitere berufliche Vollzeitschule besuchen können. 

 

Aufnahme

Vor Ort gibt es unterschiedliche Konzepte und Abläufe zur Ein-/ und Beschulung von Geflüchteten, eine grobe Orientierung soll jedoch folgendes Raster liefern. (Auskünfte bei abweichenden Abläufen können die Staatlichen Schulämter erteilen. Eine Übersicht über die Staatlichen Schulämter und Kontaktadressen ist auf dem gemeinsamen Internetauftritt einsehbar.)

 

  • Kommen Familien mit Kindern und Jugendlichen im Alter der allgemeinen Schulpflicht in der Anschlussunterbringung (AU) an, nehmen bei Kindern im Grundschulalter die Eltern oder Betreuer mit der zuständigen Grundschule Kontakt auf. Sofern die zuständige Grundschule eine VKL hat und es freie Plätze gibt, wird das Kind i.d.R. dort eingeschult. Sofern die zuständige Grundschule keine eigene VKL hat, nimmt die Grundschule Kontakt zu einer Schule mit VKL auf und verweist die Familie nach Absprache an diese Schule. Eltern oder Betreuer von Kindern zwischen 11 und 14 Jahren wenden sich für die Schulplatzvermittlung i.d.R. an die Koordinierungsstelle Migration im Staatlichen Schulamt.
  • Kommen Jugendliche, die 15 Jahre und älter sind, in der AU an, nehmen diese zusammen mit ihren Eltern oder ihrem Betreuer mit einer beruflichen Schule vor Ort Kontakt zur Aufnahme in eine VABO-Klasse auf.
  • Bei einem Schulwechsel erfolgt die Kontaktaufnahmen mit der potentiell aufnehmenden allgemeinbildenden Schule, mit dem Ziel einer passenden Beschulung in einer VKL/VABO-Klasse oder ggf. der Integration in eine Regelklasse.

 

Weitere Informationen zur schulischen Ausgestaltung sind der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ zu entnehmen.

Verweise

 Allgemeine Informationen zum Schulsystem und zu Bildungswegen in Baden-Württemberg

Eine Broschüre zu „Bildungswegen in Baden-Württemberg“ mit einem Überblick zu verschiedenen Schulformen und möglichen Bildungswegen finden Sie in englischer Sprache hier.

Verweise

 Schulsozialarbeit

An vielen Schulen in Baden-Württemberg gibt es Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die speziell auf die Bedürfnisse von geflüchteten Schülerinnen und Schülern eingehen. Sie unterstützen bei der Sprachförderung, der schulischen Integration und bieten soziale Beratung und Unterstützung an.

Verweise

 VHS

Die Volkshochschule (VHS) ist eine öffentliche Bildungseinrichtung, die Erwachsenenbildung und Weiterbildung anbietet. In Baden-Württemberg gibt es aktuell 161 Volkshochschulen mit 638 Außenstellen.

 

Volkshochschulen sind meist kommunal organisiert und bieten ein breites Spektrum an Kursen und Veranstaltungen in verschiedenen Bereichen an.  Angebote finden sich vor allem in den Bereichen Sprachkurse, berufliche Weiterbildung, Gesundheits- und Fitnesskurse, kulturelle und politische Bildung, IT- und Medienkompetenz sowie gesellschaftspolitische Bildung. Die Bildungsangebote der VHS sind niederschwellig und richten sich an die breite Bevölkerung unabhängig von Alter oder Bildungsstand. In der Regel sind VHS-Kurse kostenpflichtig, jedoch preiswert und werten teilweise auch gefördert.

Verweise

 Berufssprachkurse BEF Alpha für gering literalisierte Geflüchtete

Das „Bildungsjahr für erwachsene Flüchtlinge ohne oder mit geringen Sprach- und Schreibkenntnissen“ (BEF Alpha) wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und seit 2016 vom Kultusministerium Baden-Württemberg umgesetzt. Zielgruppe sind Geflüchtete in der Regel im Alter von 21 bis 35 Jahren. Schwerpunkt bilden vor allem Frauen mit kleinen Kindern, denen die Kursträger in der Regel eine Kinderbetreuung anbieten. Die von allgemeinen und beruflichen Weiterbildungsträgern umgesetzten Lernangebote laufen an 35 Kurswochen mit 980 Unterrichtseinheiten sowie fünf Wochen Praktikum in Unternehmen über einen Zeitraum von etwa einem Jahr.

 

BEF Alpha bietet durch die enge Kombination der Bereiche Sprache/Alphabetisierung, Berufsorientierung und Demokratiebildung die Möglichkeit, den Aufbau der sprachlichen Kompetenz eng mit der Berufsorientierung zu verbinden und dadurch zu festigen. Zudem stellt die digitale Grundbildung einen elementaren Bestandteil der Kurse dar. Die Teilnehmenden werden durch Arbeitsagenturen, Jobcenter und Integrationsmanager der Landkreise in die Kurse vermittelt.

Verweise

 Berufliches Ausbildungssystem

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 Informationen zum beruflichen Schulsystem

Auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg finden Sie Informationen zum beruflichen Schulsystem in Baden-Württemberg und Dokumente für die Anmeldung von geflüchteten Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache.

Verweise

 Ausbildungsförderung

Die Ausbildungsförderung in Deutschland umfasst sowohl ideelle als auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Zur ideellen Förderung gehören verschiedene Maßnahmen wie Berufsorientierungsmaßnahmen (BOB), Berufseinstiegsbegleitung (BerEB), Berufsvorbereitung an Berufsschulen (wie das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierungen (EQ) und assistierte Ausbildungen (AsA).

 

Finanzielle Unterstützung kann durch die Bundesausbildungsförderung (BAföG) sowie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erfolgen.

 

Der Zugang zu diesen Fördermöglichkeiten und die Art der Unterstützung hängen maßgeblich vom Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen ab.

Verweise
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