Für Jugendliche, die 15 Jahre und älter sind und über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, werden an beruflichen Schulen VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) eingerichtet. In diesen Klassen werden Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien an die deutsche Sprache so herangeführt, dass sie am regulären Unterricht teilnehmen oder, falls sie im Heimatland bereits einen Schulabschluss erworben haben, im Anschluss an den Sprachlernprozess eine zu diesem Abschluss passende Ausbildung absolvieren oder eine weitere berufliche Vollzeitschule besuchen können.
Aufnahme
Vor Ort gibt es unterschiedliche Konzepte und Abläufe zur Ein-/ und Beschulung von Geflüchteten, eine grobe Orientierung soll jedoch folgendes Raster liefern. (Auskünfte bei abweichenden Abläufen können die Staatlichen Schulämter erteilen. Eine Übersicht über die Staatlichen Schulämter und Kontaktadressen ist auf dem gemeinsamen Internetauftritt einsehbar.)
- Kommen Familien mit Kindern und Jugendlichen im Alter der allgemeinen Schulpflicht in der Anschlussunterbringung (AU) an, nehmen bei Kindern im Grundschulalter die Eltern oder Betreuer mit der zuständigen Grundschule Kontakt auf. Sofern die zuständige Grundschule eine VKL hat und es freie Plätze gibt, wird das Kind i.d.R. dort eingeschult. Sofern die zuständige Grundschule keine eigene VKL hat, nimmt die Grundschule Kontakt zu einer Schule mit VKL auf und verweist die Familie nach Absprache an diese Schule. Eltern oder Betreuer von Kindern zwischen 11 und 14 Jahren wenden sich für die Schulplatzvermittlung i.d.R. an die Koordinierungsstelle Migration im Staatlichen Schulamt.
- Kommen Jugendliche, die 15 Jahre und älter sind, in der AU an, nehmen diese zusammen mit ihren Eltern oder ihrem Betreuer mit einer beruflichen Schule vor Ort Kontakt zur Aufnahme in eine VABO-Klasse auf.
- Bei einem Schulwechsel erfolgt die Kontaktaufnahmen mit der potentiell aufnehmenden allgemeinbildenden Schule, mit dem Ziel einer passenden Beschulung in einer VKL/VABO-Klasse oder ggf. der Integration in eine Regelklasse.
Weitere Informationen zur schulischen Ausgestaltung sind der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ zu entnehmen.