Leben im Alter

Für geflüchtete Menschen im höheren Alter gibt es in Baden-Württemberg verschiedene Unterstützungsangebote, die sich auf Integration, soziale Teilhabe, Pflege und gesundheitliche Versorgung konzentrieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich „Leben im Alter“ für Geflüchtete in Baden-Württemberg beschrieben:

 Pflegestützpunkte

Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg haben Pflegestützpunkte mit regionalen Standorten. Diese bieten eine wohnortnahe, auf die individuelle Lebenssituation angepasste, persönliche Beratung sowie Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten zu allen Themen in Verbindung mit Pflegebedürftigkeit an.

Verweise

 Quartiersentwicklung im Handlungsfeld „Pflege und Gesundheit“ der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam gestalten“

Quartiersentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Integrationsarbeit. Ein Ziel der Quartiersentwicklung ist es, gut verzahnte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen jeden Alters bereitzuhalten. Hierfür gilt es das Zusammenspiel von ambulanten Pflegediensten, bürgerschaftlich-ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten, Tagespflege, ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie stationärer Pflege zu fördern.

 

Die Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ bietet mit unterschiedlichen Partnern wie der Fachstelle für ambulant unterstütze Wohnformen oder der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit BW ein breites Spektrum an Unterstützung für die Beratung und Gestaltung von alters- und generationengerechten Quartieren, die die Gesundheit und Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner im Blick haben und sie in entsprechende Maßnahmen und Prozesse einbeziehen.

 

Spezifische Informationen für Ihre Arbeit im Integrationsmanagement, wie Anlaufstellen, Arbeitshilfen, Publikationen, finden Sie im Handlungsfeld „Pflege & Gesundheit“ der Strategie „Quartier 2030“: 

 

https://www.quartier2030-bw.de/handlungsfelder/pflege-gesundheit/pflege-gesundheit.html 

 

Allgemeine Informationen zur Quartiersentwicklung und zur Landesstrategie „Quartier 2030 Gemeinsam. Gestalten“ finden Sie hier: https://www.quartier2030-bw.de/ 

Verweise

 Mehrgenerationenhäuser

Mehrgenerationenhäuser sind Orte der Begegnung, in denen außerfamiliäre Beziehungen zustande kommen und das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten, stehen allen Menschen offen – unabhängig von Herkunft, Alter, Lebensphase, Lebenswelt und Lebenssituation – und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune.

 

Mehrgenerationenhäuser sind eine Antwort auf den demographischen Wandel in unserer Gesellschaft und sie sind eine zentrale Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mehrgenerationenhäuser bieten eine Vielzahl verschiedener Projekte und Aktivitäten zur Schaffung nachbarschaftlicher Strukturen sowie Räume für niederschwellige Begegnung und Austausch. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 60 Mehrgenerationenhäuser, die in der Landesarbeitsgemeinschaft Mehrgenerationenhäuser Baden-Württemberg e.V. zusammengeschlossen sind.

 

Eine Übersicht der Mehrgenerationenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie unter:  https://mehrgenerationenhaus-baden-wuerttemberg.de/mitglieder/ 

 

Weiterführende Informationen zu Mehrgenerationenhäusern finden Sie unter folgender Website: Ein Ort der Begegnung – die Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm (mehrgenerationenhaeuser.de)

 

Allgemeine Informationen zur Quartiersentwicklung und zur Landesstrategie „Quartier 2030 Gemeinsam. Gestalten“ finden Sie hier: https://www.quartier2030-bw.de/

Verweise

 Hilfe zur Pflege: SGB XII Leistungen

Leistungen der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten grundsätzlich Personen, die sich nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere durch Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens und ihres Vermögens, selbst helfen können oder die erforderliche Leistung nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten (§§ 2, 19 SGB XII). Personen, die nicht die Anspruchsvoraussetzungen für einen Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erfüllen, können zur Sicherung ihres Existenzminimums Leistungen der Sozialhilfe nach den Regelungen des SGB XII erhalten. § 23 SGB XII regelt Besonderheiten der Gewährung von Sozialhilfe an Ausländer. Leistungen nach den Vorgaben des SGB XII umfassen auch die Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a SGB XII). Hilfen zur Pflege werden ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung sowie für nicht pflegeversicherte Personen erbracht. Der Leistungsumfang ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem individuell notwendigen pflegerischen Bedarf.

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