Leben im Alter

Für geflüchtete Menschen im höheren Alter gibt es in Baden-Württemberg verschiedene Unterstützungsangebote, die sich auf Integration, soziale Teilhabe, Pflege und gesundheitliche Versorgung konzentrieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich „Leben im Alter“ für Geflüchtete in Baden-Württemberg beschrieben:

 Pflegestützpunkte

Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg haben Pflegestützpunkte mit regionalen Standorten. Diese bieten eine wohnortnahe, auf die individuelle Lebenssituation angepasste, persönliche Beratung sowie Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten zu allen Themen in Verbindung mit Pflegebedürftigkeit an.

Verweise

 Quartiersentwicklung im Handlungsfeld „Pflege und Gesundheit“ der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam gestalten“

Quartiersentwicklung ist ein zentraler Bestandteil der lokalen Integrationslandschaft. Ein wesentliches Ziel der Landesstrategie ist es, alters- und generationengerechte Quartiere zu schaffen, die gut verzahnte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen jeden Alters und Herkunft bereithalten.

 

Die Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ unterstützt Städte, Gemeinden, Landkreise sowie die Zivilgesellschaft und bietet ein breites Spektrum an Angeboten in den Bereichen Information, Beratung, Förderung, Qualifizierung und Vernetzung an. Das Handlungsfeld „Pflege & Gesundheit“ nimmt dabei insbesondere die Gesundheit und die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in den städtischen wie ländlichen Quartieren Baden-Württembergs in den Blick und bezieht sie aktiv in die Gestaltung ihrer Lebensumwelt ein, um ein Leben in Würde in der eigenen Wohnung oder im eignen Quartier so lange wie gewünscht zu gewährleisten.

 

Für Ihre Arbeit im Integrationsmanagement bietet die Landesstrategie „Quartier 2030“ spezifische Ressourcen an:

 

  • Beratende Institutionen sowie Beratungsthemen: Fachspezifische Anlaufstellen unterstützen bei der Planung altersgerechter Quartiere und geben Orientierung zu Themen wie Gesundheitsförderung, Leben im Alter, Pflege und Wohnen, Prävention und bürgerschaftliches Engagement.
  • Qualifizierung: Über die Quartiersakademie werden, auch für Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager, geförderte Fortbildungen koordiniert und angeboten, die Wissen für gesundheits- und pflegeorientierte Projekte vermitteln, ergänzt durch vielfältige Informationsmaterialien, Erklärvideos und Podcasts zur Vorbereitung auf neue Arbeitsweisen in der Vorort-Versorgung.  
  • Förderung: Über verschiedene Förderprogramme erhalten Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen finanzielle Zuschüsse sowie Beratungsgutscheine, um nachhaltige Projekte für ein gesundes Älterwerden sowie eine gute Versorgung im Wohnumfeld anzustoßen.
  • Praxis & Vernetzung: Der Zugriff auf vielfältige Projektbeispiele und Fachveranstaltungen ermöglicht im Integrationsmanagement den Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen und Initiativen, um bewährte Konzepte für das Zusammenleben vor Ort nutzbar zu machen.
  • Information, Downloads & Arbeitshilfen: Ein breites Angebot an Publikationen, Erklärvideos und ein FAQ-Bereich bieten schnelle Hilfe bei Fachfragen und unterstützen die tägliche Beratungspraxis durch praxisnahe Handreichungen.

Weiterführende Informationen und aktuelle Termine zu Quartiersentwicklungsthemen und -akteuren sowie zur Landesstrategie „Quartier 2030 Gemeinsam. Gestalten“ finden Sie auf dem Informationsportal zur Landesstrategie: www.quartier2030-bw.de

 

Verweise

 Mehrgenerationenhäuser

Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind zentrale und niedrigschwellige generationenübergreifende Begegnungsorte. Sie stärken das soziale Miteinander, wirken Vereinsamung entgegen und unterstützen Kommunen bei den Herausforderungen des demografischen Wandels. Ihre Angebote orientieren sich an den jeweiligen lokalen Bedarfen und tragen u.a. zur Integration von zugewanderten Menschen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Erwerb von digitalen Kompetenzen sowie zur Steigerung der Lebensqualität im Quartier bei. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten, stehen allen Menschen offen, unabhängig von Herkunft, Alter, Lebensphase, Lebenswelt und Lebenssituation, und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune.

 

Mehrgenerationenhäuser sind eine Antwort auf den demographischen Wandel in unserer Gesellschaft und sie sind eine zentrale Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mehrgenerationenhäuser bieten eine Vielzahl verschiedener Projekte und Aktivitäten zur Schaffung nachbarschaftlicher Strukturen sowie Räume für niederschwellige Begegnung und Austausch. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 61 Mehrgenerationenhäuser, die in der Landesarbeitsgemeinschaft Mehrgenerationenhäuser Baden-Württemberg e.V. zusammengeschlossen sind.

 

Eine Übersicht der Mehrgenerationenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft MGH e.V.

 

Weiterführende Informationen zu Mehrgenerationenhäusern finden Sie unter folgender Website: Ein Ort der Begegnung – die Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm.

 

Allgemeine Informationen zur Quartiersentwicklung und zur Landesstrategie „Quartier 2030 Gemeinsam. Gestalten“ finden Sie hier auf der Homepage der Landesstrategie

Verweise

 Hilfe zur Pflege: SGB XII Leistungen

Leistungen der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten grundsätzlich Personen, die sich nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere durch Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens und ihres Vermögens, selbst helfen können oder die erforderliche Leistung nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten (§§ 2, 19 SGB XII). Personen, die nicht die Anspruchsvoraussetzungen für einen Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erfüllen, können zur Sicherung ihres Existenzminimums Leistungen der Sozialhilfe nach den Regelungen des SGB XII erhalten. § 23 SGB XII regelt Besonderheiten der Gewährung von Sozialhilfe an Ausländer. Leistungen nach den Vorgaben des SGB XII umfassen auch die Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a SGB XII). Hilfen zur Pflege werden ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung sowie für nicht pflegeversicherte Personen erbracht. Der Leistungsumfang ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem individuell notwendigen pflegerischen Bedarf.

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