Veetriebene aus Kriegs- und Krisengebieten können mit traumatischer Erfahrung in die Beratungen kommen. Sie können vor und während der Flucht mit grausamen und lebensbedrohlichen Erlebnissen konfrontiert worden sein. Solange die Gesundheitsversorgung über § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt wird, ist der Zugang zu einer Psychotherapie oder Beratung nicht ganz leicht, da hauptsächlich Not- und Akutbehandlungen vorgesehen sind. Die zuständigen Behörden müssen eine Behandlung als erforderlich einschätzen und bewilligen. Wenn eine Behandlung bewilligt wurde, folgt eine Wartezeit auf einen Therapieplatz. Die meisten Asylbewerber und Geflüchteten werden in dieser Zeit durch Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) behandelt.
Die PSZ sind psychotherapeutische und psychosoziale Versorgungszentren für zumeist schwer traumatisierte Geflüchtete. Sie halten zielgruppenspezifische und kultursensible Versorgungsangebote vor und helfen bei Bedarf auch bei der Bahnung ambulanter und stationärer Therapieplanung und des Übergangs in bestehende konventionelle Versorgungsmodelle. Es gibt psychosoziale, therapeutische und weitere niedrigschwellige Unterstützungsangebote in einem meist interdisziplinären Team. In Deutschland gibt es 42 Psychosoziale Zentren (Stand 2019). Die Aufnahme erfolgt über ein Wartelistensystem.
Zudem gibt es in Baden-Württemberg mehrere Opfer- und Traumaambulanzen (OTA). Hier ist nach Inkrafttreten von SGB XIV Anfang 2024 ein weiterer Ausbau geplant und notwendig.
Für viele Menschen ist das Mitwirken einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers für die Behandlung notwendig. Die Finanzierung von Dolmetschenden kann bei Sozialämtern beantragt und im Rahmen des AsylbLG übernommen werden. Auch hier muss mit einer Wartezeit für die Bearbeitung gerechnet werden. Bei Ablehnung kann ein Widerspruch eingelegt werden. PSZ besitzen einen eigenen Pool an Sprachmittlerinnen und Sprachmittler.
Nach den ersten 18 Monaten Aufenthalt haben Geflüchtete Anspruch auf eine medizinische Versorgung wie gesetzlich Versicherte. Für Psychotherapie ist jedoch eine Kassenzulassung erforderlich. Aufgrund des Mangels an Psychotherapeutinnen mit Kassensitz wurde durch das Asylpaket I im Oktober 2015 die Möglichkeit geschaffen, dass auch Psychotherapeutinnen ohne Kassensitz sich zur Behandlung von Asylsuchenden mit Leistungen nach §2 AsylbLG ermächtigen lassen können.
Weitere Informationen sowie Informationen zum Umgang mit Flucht und Trauma in der Beratung unter: Flucht & Trauma Archive - BAfF-Zentren
Auflistung psychosozialer Zentren in Baden-Württemberg:
Psychosoziale Zentren- BAfF-Zentren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutensuche in Baden-Württemberg: Psychotherapeutensuche | LPK BW (lpk-bw.de)
Auflistung ermächtigter Psychotherapeut*innen (ohne Kassensitz): Psychotherapeut*innen - BAfF-Zentren
Einen Überblick über die Opfer- und Traumaambulanzen (OTA) in Deutschland und Baden-Württemberg finden Sie hier: https://projekt-hilft.de/
Einen allgemeinen Überblick über die psychiatrische Versorgung in Baden-Württemberg finden Sie hier: Wegweiser Psychiatrie: Wegweiser Psychiatrie: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)