Juniorklassen:
Die Juniorklassen besuchen Kinder, die aufgrund ihres Alters schulpflichtig sind, aber (auch mit zusätzlicher Förderung) noch nicht mit Erfolg am Unterricht der Klasse 1 teilnehmen können. Diese fehlende Erfolgsaussicht muss auf „dem sprachlichen Entwicklungsstand oder dem Entwicklungsstand anderer Vorläuferfertigkeiten beruhen“. Beruht die fehlende Erfolgsaussicht aber darauf, dass die Unterrichtssprache Deutsch erst noch erlernt werden muss, z.B. aufgrund eines Zuwanderungshintergrunds, ist die Juniorklasse nicht die darauf spezialisierte Einrichtung. Deutsch als Zweitsprache soll vielmehr weiterhin über das Vorbereitungskurs- und Vorbereitungsklassenkonzepterlernt werden.
Etablierung von vier zusätzlichen Sprachförderstunden in Klasse 1 und 2.
Einstieg Klasse 1 im Schuljahr 2026/2027, Fortführung in Klasse 2 im Schuljahr 2028/2029.
Durchgängige Sprachbildung ab dem Schuljahr 2025/2026
Zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen wie:
- Sprachförderkurse in Klasse 3 und 4
- Lernkurse unter Einbeziehung der Herkunftssprache
- Stärkung der Elternarbeit
- Zusatzförderung durch pädagogische Assistentinnen und Assistenten
- Garantierter Zugang zur Ganztagsschule von neu zugewanderten Kindern.