Spracherwerb

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Angeboten, um Geflüchteten den Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Diese reichen von staatlich geförderten Integrationskursen über spezielle Programme bis hin zu lokalen Initiativen. Hier sind die wichtigsten Angebote:

 Integrationskurse des Bundes

Erwachsene und Jugendliche, die einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, sind berechtigt, einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisierten Integrationskurs zu besuchen. Andere Ausländerinnen und Ausländer können auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.  Vermittelt wird Deutsch für den Alltag, Geschichte, Kultur und das politische System Deutschlands. Der Integrationskurs endet mit einem Sprachtest und dem Test „Leben in Deutschland“. Neben dem allgemeinen Integrationskurs, gibt es auch spezielle Integrationskurse: Integrationskurse mit Alphabetisierung, - für Zweitschriftlernende, Förderkurse, Intensivkurse und spezielle Integrationskurse für Frauen, Eltern sowie junge Erwachsene. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt private und öffentliche Träger mit der Durchführung der Integrationskurse.

Verweise

 Berufssprachkurse des Bundes

Aufbauend auf den Integrationskursen bietet das BAMF auch Berufssprachkurse an. Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II besteht eine Verpflichtung zum Besuch eines Berufssprachkurses. Er dient dazu, die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Berufsübergreifend wird in den Kursen die Erreichung des Sprachniveaus B2, C1 oder C2 angestrebt. Daneben gibt es fachspezifischen Unterricht und Spezialmodule für einzelne Berufsgruppen zur Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren. Die Kurse können auch in Teilzeit, also berufsbegleitend durchgeführt werden. Zur Durchführung der Berufssprachkurse lässt das BAMF private und öffentliche Träger zu.

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 Sprachkurse des Landes nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch

Sprachkurse nach der VwV Deutsch ergänzen die Sprachkurse des Bundes. Sie stehen insbesondere Geflüchteten, die keinen oder noch keinen Zugang zu den Kursen des BAMF haben, aber auch anderen Menschen mit Migrationshintergrund, zur Verfügung. Sie werden vom Land gefördert und von den Stadt- und Landkreisen gemeinsam mit Sprachkursträgern organisiert. Neben Alphabetisierungs-, Grund und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformate auf Kreisebene angeboten werden, wie: Eltern- und Frauensprachkurse in kleineren Gruppen mit Kinderbetreuung, Berufsbegleitende Deutschkurse für Erwerbstätige, Intensivsprachkurse vor und während der Ausbildung sowie Deutschkurse begleitend zur Einstiegsqualifizierung. Daneben kann es im Rahmen der VwV Deutsch in Stadt- und Landkreisen ergänzende Maßnahmen der Sprachförderung geben. Ansprechpersonen sind auf Kreisebene zumeist die oder die Bildungskoordinierenden.

 

Weiterführende Informationen zu Sprachkursen des Landes, ergänzenden Maßnahmen der Sprachförderung sowie Sprachmittlung nach der VwV Deutsch finden Sie hier.

Verweise

 Weitere Sprachförderung an allgemeinbildenden Schulen

Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Sofern dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich ist, nehmen sie an besonderen Fördermaßnahmen teil. Sprachförderung kann dabei stattfinden in eigens gebildeten Klassen (Vorbereitungsklassen), in einem Kurssystem oder durch sonstige organisatorische Maßnahmen (z. B. durch Teilungsstunden, Förderunterricht) der Schule.

 

„SprachFiT“ - Auf den Anfang kommt es an

Eine durchgängige Sprachbildung und die frühe Förderung der Sprachkompetenz sind entscheidend für einen gelingenden Schulstart und erfolgreiche Bildungsbiografien. Durch das Sprachförderkonzept „SprachFit“ soll erreicht werden, dass möglichst alle Kinder mit den sprachlichen Kompetenzen in den Bildungsgang der Grundschule eintreten, die für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind. Die Umsetzung von „SprachFit“ erfolgt in 5 Säulen:

 

Verweise

 Säule 1: Vor der Schule

Vor der Einschulung für Kinder mit in der Einschulungsuntersuchung (ESU) festgestelltem Sprachförderbedarf. Der Start erfolgt mit vier verbindlichen Wochenstunden Sprachförderung im Schuljahr 2024/2025 in der Grundschule oder in der Kindertageseinrichtung.

 Säule 2: In der Schule

Juniorklassen: 

Die Juniorklassen besuchen Kinder, die aufgrund ihres Alters schulpflichtig sind, aber (auch mit zusätzlicher Förderung) noch nicht mit Erfolg am Unterricht der Klasse 1 teilnehmen können. Diese fehlende Erfolgsaussicht muss auf „dem sprachlichen Entwicklungsstand oder dem Entwicklungsstand anderer Vorläuferfertigkeiten beruhen“. Beruht die fehlende Erfolgsaussicht aber darauf, dass die Unterrichtssprache Deutsch erst noch erlernt werden muss, z.B. aufgrund eines Zuwanderungshintergrunds, ist die Juniorklasse nicht die darauf spezialisierte Einrichtung. Deutsch als Zweitsprache soll vielmehr weiterhin über das Vorbereitungskurs- und Vorbereitungsklassenkonzepterlernt werden. 

 

Etablierung von vier zusätzlichen Sprachförderstunden in Klasse 1 und 2.

Einstieg Klasse 1 im Schuljahr 2026/2027, Fortführung in Klasse 2 im Schuljahr 2028/2029.

 

Durchgängige Sprachbildung ab dem Schuljahr 2025/2026 

 

Zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen wie:

  • Sprachförderkurse in Klasse 3 und 4
  • Lernkurse unter Einbeziehung der Herkunftssprache
  • Stärkung der Elternarbeit
  • Zusatzförderung durch pädagogische Assistentinnen und Assistenten
  • Garantierter Zugang zur Ganztagsschule von neu zugewanderten Kindern. 

 Säule 3: Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung

Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen durch den Ausbau und die Fortführung des erfolgreichen Programms „Sprach-Kitas“. 

 Säule 4: Schulartübergreifende Fortführung

„Lernen mit Rückenwind“. In den Fokus soll die gezielte Förderung der Basiskompetenzen rücken. Ziel ist, hierdurch vor allem die Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen, die noch nicht von der neuen, ergänzenden Sprachförderung profitieren konnten und durch fehlende sprachliche Kompetenzen bei den Basiskompetenzen zurückliegen.

 Säule 5: Ausweitung der Teams an Grundschulen

Ausweitung der multiprofessionellen Teams an Grundschulen ab dem Schuljahr 2024/2025. Multiprofessionelle Teams tragen zur Verbesserung der Basiskompetenzen und basalen Kompetenzen auch im sprachlichen Bereich bei. 

 

Weitere Informationen zu „SprachFit“ finden Sie hier.

 Weitere Sprachförderung an beruflichen Schulen

Der Spracherwerb an beruflichen Schulen ist neben dem Besuch einer VABO-Klasse (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) durch die Teilnahme an Sprachförderkursen, die die Schulen zusätzlich zum Besuch eines Regelbildungsganges anbieten können, möglich. Zielgruppe der Sprachförderkurse sind Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland, deren Deutschkenntnisse zur Erlangung des Bildungsziels des besuchten Regelbildungsgangs noch nicht hinreichend sind. Ein Förderkurs umfasst vier Schülerwochenstunden und 4,5 Lehrerwochenstunden, da die Sprachförderung auch eine Lernberatung sowie Bildungs- und Berufsplanung umfasst. Der „Leitfaden für das VABO“ gibt einen Überblick über die Ausgestaltung des Vorqualifizierungsjahrs.

Verweise

 Weitere schulartübergreifende Sprachförderung

 Weitere schulartübergreifende Sprachförderung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind immer noch spürbar. Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ setzt hier an: Es unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, Lernrückstände im Bereich der fachlichen sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen aufzuholen. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich dabei an den pädagogischen Bedarfen vor Ort. Weitere Informationen können dem Internetauftritt des Förderprogramms entnommen werden.

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 Sprachmittlung nach VwV Deutsch

Sprachmittlung ist für viele Migrantinnen und Migranten trotz vorhandener Sprachförderangebote unverzichtbar, insbesondere zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland. Auch später, wenn erste grundlegende Deutschkenntnisse vorhanden sind, bleibt Sprachmittlung oft entscheidend für eine gute Verständigung.

 

Das Sozialministerium Baden-Württemberg unterstützt über die VwV Deutsch seit 2021 die Förderung der Sprachmittlung. Aktuell werden die Stadt- und Landkreise gefördert, um die Qualifizierung eines kommunal, von Wohlfahrtsverbänden oder Migrantenorganisationen getragenen Pools ehrenamtlich oder auf Honorarbasis tätiger Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zu finanzieren.

 

Ansprechpersonen sind auf Kreisebene in der Regel die Integrationsbeauftragten oder die Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren. Weitere Informationen zur VwV Deutsch finden Sie hier.

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 Sprachförderung für Ausbildungsinteressierte und Auszubildende

Für eine erfolgreiche Ausbildung sind die Deutschkenntnisse unerlässlich. Zwar werden weder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) noch im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) Mindestanforderungen an Sprachkenntnissen vorgeschrieben, dennoch empfehlen die Kammern das Sprachniveau B2 nach GER in allen Bereichen („Hören“, „Lesen“, „Sprechen“ und „Schreiben“). Denn sowohl in den Betrieben als auch in den Berufsschulen wird überwiegend auf Deutsch kommuniziert und unterrichtet. Die Prüfungen finden ebenfalls in deutscher Sprache statt und erfordern neben der Alltagssprache vor allem Kenntnisse des Fachvokabulars.

 

In Baden-Württemberg gibt es für Ausbildungsinteressierte und Auszubildende neben der Bundessprachförderangebote eine Reihe von Sprachfördermaßnahmen.

 

Eine Übersicht hierzu ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu finden.

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