Spracherwerb

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Angeboten, um Geflüchteten und Menschen mit Einwanderungsgeschichte den Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Diese reichen von staatlich geförderten Integrations- und Berufssprachkursen über spezielle Programme bis hin zu lokalen Initiativen. Hier sind die wichtigsten Angebote:

 Integrationskurse des Bundes

Erwachsene und Jugendliche, die einen dauerhaften Aufenthaltsstatus haben, sind berechtigt, einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisierten Integrationskurs zu besuchen. Andere Ausländerinnen und Ausländer können auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.  Vermittelt wird Deutsch für den Alltag, Geschichte, Kultur und das politische System Deutschlands. Der Integrationskurs endet mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“ und dem Test "Leben in Deutschland". Neben dem allgemeinen Integrationskurs, gibt es auch spezielle Integrationskurse: Integrationskurse mit Alphabetisierung, - für Zweitschriftlernende, Förderkurse, Intensivkurse und gering Literalisierte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt private und öffentliche Träger mit der Durchführung der Integrationskurse.

Verweise

 Berufssprachkurse des Bundes

Aufbauend auf den Integrationskursen bietet das BAMF auch Berufssprachkurse an. Er dient dazu, die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Berufsübergreifend wird in den Kursen die Erreichung des Sprachniveaus B2, C1 oder C2 angestrebt. Daneben gibt es fachspezifischen Unterricht und Spezialmodule für einzelne Berufsgruppen zur Vorbereitung auf das Anerkennungsverfahren. Die Kurse können auch in Teilzeit, also berufsbegleitend durchgeführt werden. Zur Durchführung der Berufssprachkurse lässt das BAMF private und öffentliche Träger zu.

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 Sprachkurse des Landes nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch

Sprachkurse nach der VwV Deutsch ergänzen die Sprachkurse des Bundes. Sie stehen insbesondere Geflüchteten, die keinen oder noch keinen Zugang zu den Kursen des BAMF haben, aber auch anderen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, zur Verfügung. Sie werden vom Land Baden-Württemberg gefördert und von den Stadt- und Landkreisen gemeinsam mit Sprachkursträgern organisiert. Neben Alphabetisierungs-, Grund und Aufbaukursen können auch spezifische Kursformat angeboten werden, wie: Eltern- und Frauensprachkurse in kleineren Gruppen mit Kinderbetreuung, Berufsbegleitende Deutschkurse für Erwerbstätige, Intensivsprachkurse vor und während der Ausbildung sowie Deutschkurse begleitend zur Einstiegsqualifizierung. Daneben kann es im Rahmen der VwV Deutsch in Stadt- und Landkreisen ergänzende Maßnahmen der Sprachförderung geben. Ansprechpersonen sind auf Kreisebene zumeist die Bildungskoordinierenden oder die Integrationsbeauftragten.

 

Weiterführende Informationen zu Sprachkursen des Landes, ergänzenden Maßnahmen der Sprachförderung sowie Sprachmittlung nach der VwV Deutsch finden Sie hier.

Verweise

 Modellprojekte zur Sprachförderung

Durch die Modellprojekte der Sprachförderung ergänzt das Land Baden-Württemberg das seit Jahren bewährte Sprachförderprogramm des Landes nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch.

Kommunen und gemeinnützige Träger erhalten Zuschüsse für Modellprojekte

  • zu innovativen oder alternativen Methoden der Sprachförderung, insbesondere zur Erlangung von Handlungsfähigkeit unterhalb des Zielniveaus B1;
  • zur Erlangung der sprachlichen und akademischen Studierfähigkeit an deutschen Hochschulen bis zum Zielniveau B1;
  • zu arbeitsplatzbezogenem und berufsgruppenübergreifendem Sprachcoaching in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Ziele der Modellprojekte sind:

  • die Sprachkompetenz von Menschen, die durch die klassischen Formen der Sprachkurse und Sprachfördermaßnahmen nicht erreicht werden, auf eine andere Art anzusprechen, zu begleiten und zu fördern;
  • Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere den Geflüchteten aus der Ukraine, die eine ausländische Studienberechtigung besitzen, die für ein Studium erforderlichen speziellen sprachlichen und überfachlichen akademischen Kompetenzen zu vermitteln;
  • die (fach)sprachlichen Kompetenzen der Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Kontext der arbeitsplatzbezogenen Anforderungen und der individuellen Lernvoraussetzungen sowie der Kommunikation im Team und mit den anderen Beteiligten im Pflegesetting zu verbessern.
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 Weitere Sprachförderung an allgemeinbildenden Schulen

Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Sofern dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich ist, nehmen sie an besonderen Fördermaßnahmen teil. Sprachförderung kann dabei stattfinden in eigens gebildeten Klassen (Vorbereitungsklassen), in einem Kurssystem oder durch sonstige organisatorische Maßnahmen (z. B. durch Teilungsstunden, Förderunterricht) der Schule.

 

„SprachFiT“ - Auf den Anfang kommt es an

Eine durchgängige Sprachbildung und die frühe Förderung der Sprachkompetenz sind entscheidend für einen gelingenden Schulstart und erfolgreiche Bildungsbiografien. Durch das Sprachförderkonzept „SprachFit“ soll erreicht werden, dass möglichst alle Kinder mit den sprachlichen Kompetenzen in den Bildungsgang der Grundschule eintreten, die für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind. Die Umsetzung von „SprachFit“ erfolgt in 5 Säulen:

 

Verweise

 Säule 1: Vor der Einschuldung

Vor der Einschulung für Kinder mit in der Einschulungsuntersuchung (ESU) festgestelltem Sprachförderbedarf. Der Start erfolgt mit vier verbindlichen Wochenstunden zusätzliche Sprachförderung in der Grundschule oder in der Kindertageseinrichtung.

 Säule 2: In der Schule

Juniorklassen: 

Die Juniorklassen bereiten ab dem Schuljahr 2026/2027 als zusätzliches Jahr der Förderung auf den Bildungsgang Grundschule vor.

 

Etablierung von zusätzlichen Sprachförderstunden in Klasse 1 und 2. 

wenn die Zuweisung zu einer Juniorklasse nicht notwendig ist oder nach dem Besuch der Juniorklasse weiterhin Förderbedarf in der sprachlichen Entwicklung besteht.

 

Durchgängige Sprachbildung

 

Zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen wie:

  • Sprachförderkurse in Klasse 3 und 4
  • Lernkurse unter Einbeziehung der Herkunftssprache
  • Stärkung der Elternarbeit
  • vermehrte Einbeziehung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
  • Zusatzförderung durch pädagogische Assistentinnen und Assistenten
  • Garantierter Zugang zur Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklasse (VKL).  

 Säule 3: Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung

Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen durch den Ausbau und die Fortführung des erfolgreichen Programms „Sprach-Kitas“. 

 Säule 4: Fortführung Lernen mit Rückenwind

In den Fokus soll die gezielte Förderung der Basiskompetenzen rücken. Ziel ist, hierdurch vor allem die Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen, die noch nicht von der neuen, ergänzenden Sprachförderung profitieren konnten und durch fehlende sprachliche Kompetenzen bei den Basiskompetenzen zurückliegen.

 Säule 5: Stärkung der Grundschule – Ausweitung Multiprofessionelle Teams

Im Schuljahr 2026/2027 werden die Standorte des Modellversuchs „Multiprofessionelle Teams an Grundschulen“ im Startchancenprogramm weitergeführt. Multiprofessionelle Teams tragen zur Verbesserung der Basiskompetenzen und basalen Kompetenzen auch im sprachlichen Bereich bei. 

 

Weitere Informationen zu „SprachFit“ finden Sie hier.

 Weitere schulartübergreifende Sprachförderung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind immer noch spürbar. Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ setzt hier an: Es unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, Lernrückstände im Bereich der fachlichen sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen aufzuholen. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich dabei an den pädagogischen Bedarfen vor Ort. Weitere Informationen können dem Internetauftritt des Förderprogramms entnommen werden.

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 Weitere schulartübergreifende Sprachförderung

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind immer noch spürbar. Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ setzt hier an: Es unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, Lernrückstände im Bereich der fachlichen sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen aufzuholen. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich dabei an den pädagogischen Bedarfen vor Ort. Weitere Informationen können dem Internetauftritt des Förderprogramms entnommen werden.

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 Sprachmittlung nach VwV Deutsch

Sprachmittlung ist für viele Migrantinnen und Migranten trotz vorhandener Sprachförderangebote unverzichtbar, insbesondere zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland. Auch später, wenn erste grundlegende Deutschkenntnisse vorhanden sind, bleibt Sprachmittlung oft entscheidend für eine gute Verständigung.

 

Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg unterstützt über die VwV Deutsch seit 2021 die Förderung der Sprachmittlung. Aktuell werden die Stadt- und Landkreise gefördert, um die Qualifizierung eines kommunal, von Wohlfahrtsverbänden oder Migrantenorganisationen getragenen Pools ehrenamtlich oder auf Honorarbasis tätiger Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern zu finanzieren.

 

Ansprechpersonen sind auf Kreisebene in der Regel die Integrationsbeauftragten oder die Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren. Weitere Informationen zur VwV Deutsch finden Sie hier.

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 Sprachförderung für Ausbildungsinteressierte und Auszubildende

Für eine erfolgreiche Ausbildung sind die Deutschkenntnisse unerlässlich. Zwar werden weder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) noch im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) Mindestanforderungen an Sprachkenntnissen vorgeschrieben, dennoch empfehlen die Kammern das Sprachniveau B2 nach GER in allen Bereichen („Hören“, „Lesen“, „Sprechen“ und „Schreiben“). Denn sowohl in den Betrieben als auch in den Berufsschulen wird überwiegend auf Deutsch kommuniziert und unterrichtet. Die Prüfungen finden ebenfalls in deutscher Sprache statt und erfordern neben der Alltagssprache vor allem Kenntnisse des Fachvokabulars.

 

In Baden-Württemberg gibt es für Ausbildungsinteressierte und Auszubildende neben der Bundessprachförderangebote eine Reihe von Sprachfördermaßnahmen.

 

Eine Übersicht hierzu ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus zu finden.

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