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Hochschulen und Universitäten

Die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ist für Personen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, ohne vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich, sofern sie die Zugangsvoraussetzungen der Hochschulen erfüllen. In der Praxis stellen jedoch die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Sprachbarrieren sowie fehlende oder verlorene Bildungsdokumente Herausforderungen dar, die oftmals Zeit kosten. Daher ist es wichtig sich rechtzeitig auf den Internet-Seiten der Hochschulen zu erkundigen, welche Voraussetzungen für den jeweiligen Studiengang gelten.

Verweise

 International Offices

Einen guten Anlaufpunkt für Fragen rund ums Studium bieten die International Offices bzw. Akademischen Auslandsämter an den Hochschulen des Landes. International Offices informieren zu Fragen wie Hochschulzugang, Zulassung, Aufenthalt, Förderprogrammen oder Stipendien. Die International Offices beraten zudem zu den Studiengängen vor Ort sowie zu Zeugnissen und Unterlagen, die für ein Studium notwendig sind. Auch haben sie einen Überblick über spezielle Angebote für Geflüchtete. Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u.a. in den International Offices finden Sie auf der Seite der Hochschulrektorenkonferenz.

Verweise

 Anerkennung schulischer und beruflicher Bildungsnachweise aus dem Ausland

Ob die eigene Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium in Deutschland berechtigt, kann in der Datenbank der Kultusminister-Konferenz (anabin) abgefragt werden. Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern wenden sich zur Prüfung ihrer Hochschulzugangsberechtigung an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der sie ein Studium aufnehmen möchten. Aktuell gilt:

 

Liegt kein gleichwertiges Zeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland bzw. Ausstellungsstaat des Zeugnisses vor, besteht die Möglichkeit, den Hochschulzugang über eine sogenannte Feststellungsprüfung zu erlangen. Der Feststellungsprüfung geht in der Regel eine Vorbereitung an einem Studienkolleg voraus. Studienkollegien haben die Aufgabe, Studienbewerberinnen und -bewerber so vorzubereiten, dass sie bei Aufnahme des Studiums die für ein Studium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erwerben.  In Baden-Württemberg bereiten drei staatliche Studienkollegien auf die Feststellungsprüfung vor:

 

Zukünftig ist geplant (voraussichtlich ab Anfang 2025), dass Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Bildungsnachweise im Herkunftsland den Zugang zum Studium eröffnen, über eine Aufnahmeprüfung oder ein Probestudium Zugang zu einem Studium erhalten können. Aktuell werden die rechtlichen Grundlagen hierfür erarbeitet.

 

Für die Fortsetzung eines bereits im Ausland begonnenen Studiums, welches in Deutschland fortgeführt werden soll, wenden Sie sich direkt an die Hochschule, an der Sie weiterstudieren möchten. Dort werden Ihre bisherigen Studienleistungen bewertet. Sofern diese gleichwertig sind, erfolgt eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester.

Verweise

 Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse

Die Unterrichtssprache in fast allen grundständigen Studiengängen sowie in den meisten Master-Studiengängen ist Deutsch, auch wenn die Anzahl rein englischsprachiger bzw. mehrsprachiger Studiengänge steigt. Unerlässliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium in den deutschsprachigen Studiengängen sind daher sehr gute Deutschkenntnisse.

Welche Deutsch-Nachweise (Zertifikate) Sie erbringen müssen, erfahren Sie auf der Website der Hochschule, an der Sie studieren möchten. Die Liste der anerkannten Zertifikate unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule, und die nötigen Sprachniveaus legt jeder Studiengang selbst fest. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Wahlhochschule über die konkreten Bedingungen, die für Ihren Wunschstudiengang gelten. 

Verweise

 Information über interne Anforderungen zur Bewerbung und Zulassung an der jeweiligen Hochschule / Universität

Die allgemeine Studienberatung der Hochschule oder Universität informiert über Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen. Zu beachten sind hier ggf. weitere individuelle Regelungen und Voraussetzungen zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs. 

Verweise

 Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, müssen grundsätzlich krankenversichert sein. Studierende können bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichert sein. Über diese Altersgrenze hinaus kann die Versicherung in der KVdS nur aus besonderen Gründen (Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe) fortgeführt werden. Unabhängig der Krankenkasse liegt der Beitrag zur KVdS zum Wintersemester 2024/2025 bei 87,38 Euro zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

 

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 29,07 Euro ab dem Wintersemester 2024/2025 und für Kinderlose 34,20 Euro.

 

Ist eine Versicherung in der KVdS aus Altersgründen nicht mehr möglich, so besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Details zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende, Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, der zur Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt und der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs sind in den folgenden grundsätzlichen Hinweisen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen geregelt:

GKV | Grundsätzliche Hinweise Studdenten und Praktikanten

Verweise

 Finanzierung des Studiums in Deutschland

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