Ob die eigene Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium in Deutschland berechtigt, kann in der Datenbank der Kultusminister-Konferenz (anabin) abgefragt werden. Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern wenden sich zur Prüfung ihrer Hochschulzugangsberechtigung an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der sie ein Studium aufnehmen möchten. Aktuell gilt:
Liegt kein gleichwertiges Zeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland bzw. Ausstellungsstaat des Zeugnisses vor, besteht die Möglichkeit, den Hochschulzugang über eine sogenannte Feststellungsprüfung zu erlangen. Der Feststellungsprüfung geht in der Regel eine Vorbereitung an einem Studienkolleg voraus. Studienkollegien haben die Aufgabe, Studienbewerberinnen und -bewerber so vorzubereiten, dass sie bei Aufnahme des Studiums die für ein Studium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erwerben. In Baden-Württemberg bereiten drei staatliche Studienkollegien auf die Feststellungsprüfung vor:
Zukünftig ist geplant (voraussichtlich ab Anfang 2025), dass Studienbewerberinnen und -bewerber, deren Bildungsnachweise im Herkunftsland den Zugang zum Studium eröffnen, über eine Aufnahmeprüfung oder ein Probestudium Zugang zu einem Studium erhalten können. Aktuell werden die rechtlichen Grundlagen hierfür erarbeitet.
Für die Fortsetzung eines bereits im Ausland begonnenen Studiums, welches in Deutschland fortgeführt werden soll, wenden Sie sich direkt an die Hochschule, an der Sie weiterstudieren möchten. Dort werden Ihre bisherigen Studienleistungen bewertet. Sofern diese gleichwertig sind, erfolgt eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester.