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Möglichkeiten der Berufsausbildung

Für Asylsuchende, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, besteht die Möglichkeit eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Ein entsprechender Anspruch besteht gegebenenfalls auch dann, wenn die Verpflichtung zum Wohnen in einer Erstaufnahmeeinrichtung weiterbesteht, das Asylverfahren jedoch nicht innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen wurde. Hierfür muss bei der Ausländerbehörde ein Antrag gestellt werden.

 

Im Falle der Ablehnung des Asylantrags können vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt gesichert wird, wobei der Bezug von Leistungen zur Ausbildungsförderung grundsätzlich außer Betracht bleibt. Sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen, der Lebensunterhalt aber nicht gesichert ist, kommt eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG in Betracht.

 

In beiden Fällen muss der Ausländer eine staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte schulische Berufsausbildung (inkl. der einjährigen Berufsfachschule) oder eine duale Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb von mindestens zwei Jahren begonnen haben.

 

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung bzw. eine Ausbildungsduldung ist auch möglich für die Dauer einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Voraussetzung ist, dass daran eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf anschlussfähig ist, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit eines weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet.

 

Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen zu einer Berufsausbildung für Asylsuchende, Schutzberechtigte und ausreisepflichtige Ausländer finden sich in der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Migration 

 

Weitere Informationen zum Themenfeld Berufliche Aus- und Weiterbildung sowie ein systematischer Überblick über die Berufs- und Ausbildungslandschaft in Deutschland finden Sie in hier in der Broschüre

Verweise
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