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Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Zentrale in Nürnberg. Dazu gibt es 10 Regionaldirektionen sowie 156 Agenturen für Arbeit in Deutschland. Die BA ist für zahlreiche Aufgaben hinsichtlich des Arbeits- und Ausbildungsmarkts zuständig. Sie vermittelt z.B. Jobs, übernimmt die Berufsberatung oder fördert die Berufsausbildung. Im Falle von Arbeitslosigkeit zahlen die Agenturen für Arbeit Arbeitslosengeld.   

 

Jobcenter

Jobcenter sind im gesetzlichen Regelfall gemeinsame Einrichtungen der BA und eines kommunalen Trägers, z.B. der Stadt. In sogenannte Optionskommunen haben zugelassene Kommunen die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem SGB II – hier liegt die alleinige Zuständigkeit in der Kommunalverwaltung selbst. In Baden-Württemberg gibt es 11 Optionskommunen: 

 

  • Landkreis Biberach
  •  Enzkreis
  • Ortenaukreis
  • StadtPforzheim
  • Stadt Stuttgart
  • Landkreis Waldshut
  • Bodenseekreis
  • Landkreis Ludwigsburg
  • Ostalbkreis
  • Landkreis Ravensburg
  • Landkreis Tuttlingen

 

 

In Deutschland gibt es 303 Jobcenter. Jobcenter beraten Bürgergeldbezieher zum Thema Arbeit und Qualifizierung und sichern deren Lebensunterhalt. Die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger der Jobcenter sind dabei finanziell für unterschiedliche Grundsicherungsleistungen zuständig: 

 

BA:

  • Sichert den Lebensunterhalt der Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld und zahlt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. 
  • Fördert die berufliche Weiterbildung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Kommunen:

  • Finanzieren die Mieten und Betriebskosten der Betroffenen, die Auszahlung erfolgt jedoch über das Jobcenter.
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