In Baden-Württemberg besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen, die in Baden-Württemberg leben oder planen hier zu arbeiten (Anerkennungsberatungsgesetz). Es gibt in jedem Regierungsbezirk ein Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Diese arbeiten zusammen mit Beratungsprojekten des Förderprogramms IQ, der Fachstelle Flüchtlinge in Karlsruhe und der Beratungsstelle ländlicher Raum Ostwürttemberg. Die Beratungen finden auch an dezentralen Standorten statt.
Ratsuchende erhalten Informationen zu dem für ihren Abschluss passenden Anerkennungsverfahren, zu Finanzierungsmöglichkeiten und falls notwendig auch zu Qualifizierungsmaßnahmen für den Erhalt der vollen Anerkennung. Die Beratung kann persönlich, telefonisch, per Video oder per E-Mail erfolgen.