Wohngeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung, mit der die individuelle Wohnkostenbelastung für Haushalte mit geringem Einkommen gemindert wird. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mietwohnungen) oder als Lastenzuschuss (für selbst bewohntes Wohneigentum) gewährt. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit geringem Einkommen mit angemessenem Wohnraum versorgt werden können. Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab. Um das regionale Niveau der Wohnkosten bei der Leistungsbemessung zu berücksichtigen, kommen im Wohngeld Mietenstufen zur Anwendung, wonach die tatsächliche Miete oder Belastung bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden kann.
Wohngeldberechtigt sind u.a. auch Ausländer, die einen gültigen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz oder auch eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz haben. Der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) schließt den Bezug von Wohngeld aus, da in diesen Fällen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Wohngeld kann auch Personen gewährt werden, die in Obdachlosenunterkünften eingewiesen sind, wenn ein Nutzungsentgelt gezahlt und die Räumlichkeiten, für die Wohngeld gewährt werden soll, für eine gewisse Dauer zum Wohnen bestimmt sind.
Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Die Wohngeldbehörde prüft, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Die zuständige Wohngeldbehörde samt Kontaktdaten kann durch Eingabe des Ortes bzw. der PLZ im Serviceportal des Landes „service-bw“, konkret zum Wohngeld ausfindig gemacht werden.
Im Serviceportal „service-bw“ wird auch auf weitere Informationen zum Wohngeld verwiesen: Hilfe in allen Lebenslagen - Serviceportal Baden-Württemberg