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Kommunale Integrationsverwaltung

In Baden-Württemberg ist die Bearbeitung des Themas Integration auf kommunaler Ebene eine freiwillige Leistung der Kommunen. Sie ist gesetzlich nicht vorgegeben und liegt daher komplett, sowohl in einer (möglichen) Verankerung in der Kommunalverwaltung als auch in ihren Inhalten, in der Verantwortung der Kommunen. Als Ausnahme sind hier die Regelungen des PartIntG zu nennen.

 

Integration ist als kommunale Querschnittsaufgabe zu verstehen. Eine Vielzahl der kommunalen Organisationseinheiten, vor allem beispielsweise das Amt für Migration und Integration, das Sozialamt oder das Bildungsamt, sind damit im Rahmen ihrer Fachaufgaben mit der Bearbeitung des Themas Integration betraut. 

 

Als zentrale Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sowie Experten und Expertinnen für Integrationsfragen in der jeweiligen Kommune fungieren hierbei die Integrationsbeauftragten. Eine Hauptaufgabe dieser liegt im Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks vor Ort.

 

Diese vor Ort bestehenden Netzwerke spielen eine tragende Rolle für alle mit Integration befassten Akteurinnen und Akteure. So kann auch die kommunale Integrationsverwaltung bestehende Netzwerke nutzen. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnerinnen und -partnern und externen Organisationen, wie beispielsweise Migrantenorganisationen, Vereine oder Bildungseinrichtungen entstehen so Synergieeffekte welche für die Umsetzung lokaler Integrationsmaßnahmen genutzt werden können.

 

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der lokalen Integrationsarbeit ist die Quartiersentwicklung in Baden-Württemberg. Quartiersentwicklung zielt darauf ab, die Lebensqualität und das soziale Zusammenleben mit partizipativen Maßnahmen in den Quartieren zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung der Nachbarschaften zu fördern. Neben dem Integrationsmanagement ist die Quartiersentwicklung damit ein weiterer entscheidender Faktor in der Gestaltung lebenswerter und inklusiver Gemeinschaften, die gleichermaßen und unabhängig von Einwanderungsgeschichte, Alter, Behinderung, Sprache, Geschlecht, Religion, sozialer Herkunft und sexueller Identität Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung, sozialen Diensten etc. für alle Menschen im Quartier gewährleistet.

 

Spezifische Informationen zur Quartiersentwicklung für Ihre Arbeit im Integrationsmanagement, wie Anlaufstellen, Arbeitshilfen, Publikationen, finden Sie im Handlungsfeld „Inklusion, Integration & Vielfalt“ der Strategie „Quartier 2030 Gemeinsam.Gestalten“.

Verweise
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