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    Schutzstatus von Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert

    Derzeit leben in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.

     

    Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die nach dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung festgelegt und damit eine unbürokratische Lösung zur Verlängerung der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erreicht. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

    Die sogenannte Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV herunterladen

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