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    Praxis-Interview: Wie das Integrationsmanagement im Gemeindeverbund im Schwarzwald-Baar-Kreis Prozesse mit den Ausländerbehörden verbessert

    Im Januar 2025 haben sich fünf Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis – Donaueschingen, Bräunlingen, Hüfingen, Blumberg und Brigachtal – zu einem Gemeindeverbund zusammengeschlossen, um die Integrationsarbeit vor Ort zu intensivieren. Patrizia Birneis und Khaled Mousa sind zwei von insgesamt drei Integrationsmanagenden im Verbund und gestalteten den Aufbau der neuen Strukturen maßgeblich mit. Rund eineinhalb Jahre nach dem Start ziehen sie eine Zwischenbilanz. Im Mittelpunkt steht dabei eine besondere Errungenschaft: Gemeinsam mit den drei Ausländerbehörden im Landkreis konnte ein einheitliches Verfahren etabliert werden, das zu einer spürbaren Verbesserung der Abläufe beigetragen hat. Dies ist ein Erfolg, der die tägliche Arbeit aller Beteiligten wesentlich erleichtert hat.

     

    Interviewerin: Liebe Frau Birneis, lieber Herr Mousa, wie hat sich das Integrationsmanagement durch den neuen Gemeindeverbund verändert?

     

    Patrizia Birneis: Mit dem Wunsch der Gemeinden nach einer intensiveren und wohnortnäheren Begleitung der Klient:innen wurde der Gemeindeverbund gegründet und die Struktur des Integrationsmanagements neu organisiert. Zuvor lag das Integrationsmanagement beim Landkreis – heute übernehmen wir diese Aufgabe.

    Wir sind insgesamt drei Integrationsmanager:innen mit einer Kapazität von 250 Prozent, die auf die Gemeinden verteilt ist. Unser Hauptbüro befindet sich in Donaueschingen und weitere Büros werden in den jeweiligen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Dadurch können wir flexibel arbeiten und auch außerhalb der regulären Bürozeiten in den Gemeinden vor Ort, für die Klient:innen erreichbar sein. Die Entfernung nach Donaueschingen beträgt für unsere Klient:innen maximal 20 bis 25 Kilometer. Unter der Woche sind wir daher nahezu durchgehend erreichbar – natürlich nach Terminvereinbarung. Das ist uns wichtig, weil wir dadurch auch die Eigeninitiative der Menschen stärken. Mittlerweile funktioniert das sehr gut. Die Klient:innen kommen eigenständig und mit ihren Unterlagen ausgestattet zu uns.

     

    Interviewerin: Wo sind Sie angestellt?

     

    Khaled Mousa: Wir sind bei der Stadt Donaueschingen angestellt. Sie ist die leitende Gemeinde im Verbund und koordiniert die Fördermittel und die Durchführung des Integrationsmanagements entsprechend der kommunalen Vereinbarung. Inhaltlich sind wir recht autonom und eben für alle beteiligten Gemeinden zuständig. Darüber hinaus stehen wir in regelmäßigem Austausch mit der koordinierenden Stelle des Integrationsmanagements vom Landratsamt.

     

    Interviewerin: Wie sind die Strukturen der Ausländerbehörden – einem Ihrer wichtigsten Regeldienste – vor Ort organisiert?

     

    Patrizia Birneis: Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es drei Ausländerbehörden: die Ausländerbehörde der Stadt Donaueschingen, die Ausländerbehörde der Stadt Villingen-Schwenningen – jeweils zuständig für die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Stadt – sowie die Ausländerbehörde des Landkreises, die für alle übrigen Gemeinden zuständig ist. Entsprechend arbeiten wir mit drei verschiedenen Ausländerbehörden zusammen.

     

    Interviewerin: Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit?

     

    Khaled Mousa: Als wir unsere Arbeit aufgenommen haben, war vieles für uns sehr unübersichtlich. Die Ausländerbehörden verfügten zum Teil über unterschiedliche Verfahrensweisen. Gemeinsam wurden Prozesse weiterentwickelt und abgestimmt, sodass heute ein deutlich einheitlicheres Vorgehen möglich ist. Auch die Erreichbarkeit war eine Herausforderung, wenngleich sich dies teilweise verbessert hat.

    Die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde in Donaueschingen funktioniert gut, weil sie – wie wir – Teil der Stadtverwaltung ist und wir kurze Wege haben. Diesen Vorteil können wir gut nutzen. Bei den beiden anderen Ausländerbehörden gehen wir die gleichen Wege wie unsere Klient:innen und versuchen, über E-Mails oder Telefonate Ansprechpersonen zu erreichen.

    Hinzu kommt, dass die Leitung der Ausländerbehörde Donaueschingen auch die Leitung der Integrationsverwaltung ist und somit die Koordination des Gemeindeverbunds verwaltet. Zwar handelt es sich um zwei getrennte Fachbereiche, doch wenn uns ein Thema besonders beschäftigt, können wir unser Anliegen direkt platzieren.

     

    Interviewerin: Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem dies zu einer konkreten Veränderung geführt hat?

     

    Patrizia Birneis: Wir betreuen viele alleinstehende junge Männer, die nicht hier vor Ort, sondern wo anders in Baden-Württemberg oder Deutschland arbeiten. Dadurch stellte sich häufig die Frage: Wer darf wo gemeldet sein? Wie verhält es sich mit Mietzahlungen? Ab welchem Zeitpunkt darf jemand offiziell umziehen?...

    Es ist uns gelungen, die Notwendigkeit für die Umsetzung eines einheitlichen Verfahrens für Umverteilungsanträge bei allen drei Ausländerbehörden anzustoßen.

     

    Khaled Mousa: Anfangs haben wir die Situation als wirklich chaotisch wahrgenommen. Die Abläufe und Informationsstände waren zu Beginn nicht überall einheitlich. In dieser Zeit haben wir uns als Chaos-Reparateur:innen verstanden. Das hat sich verändert. Gemeinsam mit den Ausländerbehörden wurden offene Fragestellungen geklärt, Prozesse abgestimmt und angepasst. Dadurch konnten transparente und einheitliche Abläufe geschaffen werden. Jetzt arbeiten wir im kontrollierten Chaos. Das ist ein Erfolg!

    Auch Ehrenamtliche haben aus bestem Willen heraus unterstützt, allerdings manchmal ohne vollständige Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen. Das kann im schlimmsten Fall zu Verschuldung oder sogar strafrechtlichen Problemen bei den Klient:innen führen. Auch für Sie waren die Prozessveränderungen wichtig.

     

    Interviewerin: Wie sind Sie das Problem angegangen?

     

    Patrizia Birneis: Wir verstehen uns als Brücke. Eine Brücke ist nur dann tragfähig, wenn ihre Fundamente stabil sind. Unser Ziel ist es, sichere und verlässliche Wege für die Menschen zu schaffen. Deshalb haben wir zunächst genau dieses Fundament erarbeitet.

    Wir haben zahlreiche Gespräche mit der Ausländerbehörde Donaueschingen, aber auch mit den anderen Behörden geführt und die bestehenden Abläufe immer wieder hinterfragt.

     

    Interviewerin: Das klingt nach einer großen Kraftanstrengung.

     

    Patrizia Birneis: Das war im vergangenen Jahr tatsächlich ein großer Kraftakt. Über Monate hinweg haben wir das Thema in Netzwerktreffen und Gesprächen mit anderen Integrationsmanager:innen sowie den Ausländerbehörden immer wieder eingebracht. Wir haben nachgefragt, Prozesse hinterfragt und auf Lösungen gedrängt.

    Dieser Einsatz hat sich ausgezahlt. Es gibt nun klare und transparente Abläufe.

    Es gelten einheitliche Begriffe und einheitliche Abläufe die im gesamten Landkreis Anwendung finden.

     

    Interviewerin: Das ist ein großer Erfolg. Auf welche Abläufe können sich Ihre Klientinnen und Klienten nun einstellen?

     

    Khaled Mousa: Für die Stellung eines Umverteilungsantrags zwecks der Beschäftigung müssen nun überall dieselben Voraussetzungen erfüllt sein. Erforderlich sind ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag sowie mindestens drei Gehaltsabrechnungen. Außerdem muss die Probezeit abgeschlossen sein.

    Die Ausländerbehörde prüft anschließend, ob der Lebensunterhalt langfristig gesichert ist. Je nach Aufenthaltsstatus ergeben sich dann unterschiedliche Möglichkeiten.

    Bei einer Aufenthaltsgestattung ist ein Umzug innerhalb des Landkreises möglich, sofern die Wohnsitzauflage aufgehoben wurde. Dies prüft die zuständige Ausländerbehörde. Auch bei Umzügen innerhalb Baden-Württembergs kann die Wohnsitzauflage bei Gestattung oder Duldung aufgehoben werden. Die aufnehmende Ausländerbehörde muss jedoch zuvor informiert werden.

    Für Umzüge in andere Bundesländer ist grundsätzlich ein offizieller Umverteilungsantrag erforderlich. Dieser wird von der aufnehmenden Ausländerbehörde geprüft und vom Regierungspräsidium genehmigt.

    Ist der Lebensunterhalt nicht gesichert und liegt lediglich eine Duldung oder Gestattung vor, ist ebenfalls ein Umverteilungsantrag notwendig.

    Bei Personen mit Aufenthaltstitel wird geprüft, ob die Wohnsitzauflage gemäß § 12a Aufenthaltsgesetz aufgehoben werden kann. Zudem wird die Zustimmung der aufnehmenden Ausländerbehörde eingeholt. Erfolgt innerhalb von vier Wochen keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung als erteilt § 72 Absatz 3a AufenthG. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.

     

    Patrizia Birneis: Das ist die Theorie. Wenn es immer so laufen würde, wären wir sehr glücklich. Innerhalb unseres Landkreises sind wir zuversichtlich, dass die Verfahren künftig so funktionieren werden. Beim Zusammenspiel mit Ausländerbehörden außerhalb des Landkreises sind wir allerdings noch etwas vorsichtig.

     

    Interviewerin: Warum? Wie erleben Sie die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden außerhalb des Landkreises?

     

    Patrizia Birneis: Die Erfahrungen sind sehr unterschiedlich. Manche aufnehmenden Ausländerbehörden arbeiten ausgesprochen kooperativ und gehen aktiv auf die Klient:innen zu. Freiburg ist dafür ein gutes Beispiel. Andere Behörden melden sich hingegen über Monate hinweg gar nicht zurück, sodass Umverteilungsanträge unbearbeitet liegen bleiben. Selbst für andere Ausländerbehörden ist es dann oft schwierig, eine Rückmeldung zu erhalten. Grundsätzlich überlassen wir die Kommunikation zwischen aufnehmender und abgebender Behörde den zuständigen Stellen. Dennoch merken wir immer wieder, dass Nachsteuerungsbedarf besteht.

    Was uns sehr helfen würde, wären landesweit einheitliche Dienstanweisungen des Ministeriums, auf die sich alle Beteiligten berufen könnten.

     

    Interviewerin: Wie schauen Sie heute auf die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden in Ihrem Kreis?

     

    Patrizia Birneis: Die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden ist deutlich effizienter geworden. Die Verfahren laufen schneller, Rückfragen werden reduziert und wir können unsere Klient:innen gezielter briefen, konkrete Handlungsanweisungen geben und auch Ansprechpersonen benennen. Das spart allen Beteiligten Zeit und vermeidet Irrläufer.

    Vor allem haben wir ein partnerschaftliches Verhältnis und ein gemeinsames Verständnis entwickelt. Genau das ist unser Ziel – nicht nur mit den Ausländerbehörden, sondern mit allen Regeldiensten. Das braucht Zeit und Ausdauer, aber es lohnt sich.

     

    Interviewerin: Liebe Frau Birneis, lieber Herr Mousa, das ist ein schönes Schlusswort. Vielen Dank für das Gespräch. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

     

     

    Das Gespräch führte Victoria Saur von der FaFo BW.

    Haben auch Sie eine Erfolgsgeschichte aus Ihrem Arbeitsalltag oder ein tolles Projekt über das Sie gerne sprechen möchten? Melden Sie sich gerne unter: Victoria.Saur@stala.bwl.de

     

     

     

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