zur Startseite Suche
Integrationslandschaft
Praxis
Koordinierende Stellen
Rahmenbedingungen
Beratungsthemen
MENÜ
  • Integrationslandschaft
  • Integrationsarbeit vor Ort
  • Aufnahmesystem für Geflüchtete
  • Weitere Beratungsangebote
  • Praxis
  • Ziel, Zielgruppe Beratungszeitraum
  • Umsetzung und Organisation
  • Case-Management
  • Kennzahlen
  • Zusammenarbeit mit Regeldiensten
  • Nachqualifizierung und Fortbildung
  • Koordinierende Stellen
  • Aufgaben
  • Kommunikation und Vernetzung
  • Abgrenzung zu Integrationsbeauftragten
  • Rahmenbedingungen
  • Partizipations- und Integrationsgesetz
  • Aufenthalts- und Asylrecht
  • Datenschutz
  • Beratungsthemen
  • Komm. Integrationsverwaltung
  • Aufenthalt
  • Leistungsbezug
  • Wohnen
  • Sprache
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Berufliches Ausbildungssystem
  • Hochschulen und Universitäten
  • Gesundheit
  • Schule und Bildung
  • Familie, Kinder und Jugendliche
  • Leben im Alter
  • Bürg. Engagement und Ehrenamt
  • Antidiskriminierung
  • Beratungsangebote im Kontext Gewalt
  • Spezifische Beratungsangebote
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Presse
  • Good Practice
  • Downloads & Links
    • Aktuelles
      VeranstaltungenNewsletterPresseGood PracticeDownloads & Links
    StartseiteNewsletter

    Artikel

    Land fördert das Integrationsmanagement auch in den Jahren 2025 bis 2027 mit 58 Mio. Euro

    Das Integrationsmanagement ist längst ein zentraler Baustein der Integrationslandschaft in Baden-Württemberg – eine Erfolgsgeschichte, die das Land gemeinsam mit den Kommunen auch in den nächsten Jahren fortschreiben wird. In den Haushaltsverhandlungen ist es gelungen, für die Jahre 2025 bis 2027 jährlich 58 Millionen Euro für das Integrationsmanagement einzubringen. Damit ist eine gleichbleibende Förderung durch das Land – unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushalts durch den Landtag – erreicht.

     

    Ab 2025 ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Mittelüberweisung in die jeweiligen Stadt- und Landkreise. Da die Mittelzuweisung konsequent an dem Grundsatz „Geld folgt Geflüchteten“ ausgerichtet ist, wird es zwischen den Kreisen Verschiebungen geben. In einzelnen Stadt- beziehungsweise Landkreisen werden geringere Budgets als bisher zur Verfügung stehen, wenn die Zahl der aufgenommenen Geflüchteten im prozentualen Vergleich zu anderen Kreisen rückläufig ist. Andere Kreise hingegen werden in Zukunft mehr Geld zur Verfügung haben.

     

    Dass das Förderprogramm in bisheriger Höhe fortgeführt werden kann ist auch eine Anerkennung der bisher erfolgreich geleisteten Arbeit der Integrationsmanagerinnen und -manager. Zudem zeigt es, dass Baden-Württemberg seine Aufgaben im Bereich Integration aktiv wahrnimmt. Durch diese freiwillige Leistung des Landes wird die zentrale Bedeutung der Förderung von Integration in Baden-Württemberg deutlich.

     

    Zurück
     
  • Integrationslandschaft
  • Integrationsarbeit vor Ort
  • Aufnahmesystem für Geflüchtete
  • Weitere Beratungsangebote
  • Praxis
  • Ziel, Zielgruppe Beratungszeitraum
  • Umsetzung und Organisation
  • Case-Management
  • Kennzahlen
  • Zusammenarbeit mit Regeldiensten
  • Nachqualifizierung und Fortbildung
  • Koordinierende Stellen
  • Aufgaben
  • Kommunikation und Vernetzung
  • Abgrenzung zu Integrationsbeauftragten
  • Rahmenbedingungen
  • Partizipations- und Integrationsgesetz
  • Aufenthalts- und Asylrecht
  • Datenschutz
  • Beratungsthemen
  • Komm. Integrationsverwaltung
  • Aufenthalt
  • Leistungsbezug
  • Wohnen
  • Sprache
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Berufliches Ausbildungssystem
  • Hochschulen und Universitäten
  • Gesundheit
  • Schule und Bildung
  • Familie, Kinder und Jugendliche
  • Leben im Alter
  • Bürg. Engagement und Ehrenamt
  • Antidiskriminierung
  • Beratungsangebote im Kontext Gewalt
  • Spezifische Beratungsangebote
  • Startseite
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Bildnachweise
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum