zur Startseite Suche
Integrationslandschaft
Praxis
Koordinierende Stellen
Rahmenbedingungen
Beratungsthemen
MENÜ
  • Integrationslandschaft
  • Integrationsarbeit vor Ort
  • Aufnahmesystem für Geflüchtete
  • Weitere Beratungsangebote
  • Praxis
  • Ziel, Zielgruppe Beratungszeitraum
  • Umsetzung und Organisation
  • Case-Management
  • Kennzahlen
  • Zusammenarbeit mit Regeldiensten
  • Nachqualifizierung und Fortbildung
  • Koordinierende Stellen
  • Aufgaben
  • Kommunikation und Vernetzung
  • Abgrenzung zu Integrationsbeauftragten
  • Rahmenbedingungen
  • Partizipations- und Integrationsgesetz
  • Aufenthalts- und Asylrecht
  • Datenschutz
  • Beratungsthemen
  • Komm. Integrationsverwaltung
  • Aufenthalt
  • Leistungsbezug
  • Wohnen
  • Sprache
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Berufliches Ausbildungssystem
  • Hochschulen und Universitäten
  • Gesundheit
  • Schule und Bildung
  • Familie, Kinder und Jugendliche
  • Leben im Alter
  • Bürg. Engagement und Ehrenamt
  • Antidiskriminierung
  • Beratungsangebote im Kontext Gewalt
  • Spezifische Beratungsangebote
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Presse
  • Good Practice
  • Downloads & Links
    • Aktuelles
      VeranstaltungenNewsletterPresseGood PracticeDownloads & Links
    StartseiteNewsletter

    Artikel

    Gewaltambulanzen – Beweissicherung und Hilfe für Opfer von Gewalt

    Für viele Menschen, die Opfer von Gewalt werden, ist der Gedanke sich an die Polizei zu wenden nicht weit. Und das zu Recht, denn in akuten Situationen oder auch nach der Gewalttat ist die Polizei der richtige Ansprechpartner um ein Verfahren einzuleiten, die Straftat aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Doch nicht für alle ist der Gang zur Polizei ein leichter. Für Betroffene von häuslicher oder sexueller Gewalt, gerade bei jener die im sozialen Nahfeld stattfand, kann das besonders schwer sein. Ängste, Abhängigkeiten, Trauma und Überforderung hindern nicht wenige daran, unmittelbar nach der Tat eine Strafanzeige zu stellen. Das kann sich jedoch in unbestimmter Zeit ändern! Um auch Monate oder Jahre nach der Tat gerichtsfeste Beweise bei der Anzeigenstellung vorlegen zu können, bedarf es der Dokumentation und Sicherung von gerichtsverwertbaren Beweisen. Hier setzen Gewaltambulanzen an.

     

    In Gewaltambulanzen werden unbürokratisch und auch verfahrensunabhängig Verletzungen von Gewalttaten dokumentiert und Spuren an Bekleidung und Körper auf Wunsch von betroffenen Personen gesichert und über Jahre asserviert. Allen Opfern von körperlicher oder sexueller Gewalt steht dieses Angebot alters- und geschlechtsunabhängig in Baden-Württemberg offen. In den meisten Fällen stellen Gewaltambulanzen in Krankenhäusern Räumlichkeiten zur Verfügung, um Beweissicherung, Dokumentation, Untersuchungen sowie klinische Versorgung unter einem Dach gewährleisten zu können. Beispielsweise kann so eine Frau nach einem sexuellen Übergriff gynäkologisch untersucht werden und es können gleichzeitig Spuren gesichert werden, sodass es bei möglichst einer Untersuchung für die Betroffene bleibt. Auch leistet das geschulte Fachpersonal der Rechtsmedizin in Gewaltambulanzen Beratung und hilft bei der Vermittlung in örtliche Hilfesysteme.

     

    Nicht nur Opfer selbst können sich an eine Gewaltambulanz wenden. Auch Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Jugendämter sowie Opferhilfseinrichtungen können die Fachleute der Rechtsmedizin bei Bedarf kontaktieren und auch beispielsweise das mobile Team der Gewaltambulanz Stuttgart anfragen. Darüber wird eine Untersuchung außerhalb der Klinik, zum Beispiel im Jugendamt vor Ort oder einer Arztpraxis, möglich. Beim Besuch der klinischen Räumlichkeiten wird ebenfalls darum gebeten, vorher anzurufen um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für die Spurensicherung gilt oft: umso eher man kommt, umso besser!

     

    Durch Gewaltambulanzen wird die Versorgungslage von Gewaltopfern maßgeblich verbessert. In Baden-Württemberg fördert das Land die vier Gewaltambulanzen in Heidelberg, Freiburg, Ulm und Stuttgart mit fast einer Million Euro jährlich und kommt damit dem internationalen Übereinkommen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, der Istanbul-Konvention, nach.

     

    Mehr Informationen und die Nummern der Gewaltambulanzen finden Sie hier:

     

    Gewaltambulanz Stuttgart:

    Tel: 0152 56783333

    Mehr Infos 

     

    Gewaltambulanz Heidelberg:

    Tel: 0152 54648393

    Mehr Infos

     

    Gewaltopferambulanz Ulm:

    Tel: 0731/500-65009

    Mehr Infos

     

    Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG) – Freiburg:  

    Tel: 07651 270 81889

    Mehr Infos

     

    Oberschwabenklinik Ravensburg & SLK Kliniken in Heilbronn:

    ARMED (Telemedizin für rechtsmedizinische Untersuchungen)

    Mehr Infos

     

     

     

    Zurück
     
  • Integrationslandschaft
  • Integrationsarbeit vor Ort
  • Aufnahmesystem für Geflüchtete
  • Weitere Beratungsangebote
  • Praxis
  • Ziel, Zielgruppe Beratungszeitraum
  • Umsetzung und Organisation
  • Case-Management
  • Kennzahlen
  • Zusammenarbeit mit Regeldiensten
  • Nachqualifizierung und Fortbildung
  • Koordinierende Stellen
  • Aufgaben
  • Kommunikation und Vernetzung
  • Abgrenzung zu Integrationsbeauftragten
  • Rahmenbedingungen
  • Partizipations- und Integrationsgesetz
  • Aufenthalts- und Asylrecht
  • Datenschutz
  • Beratungsthemen
  • Komm. Integrationsverwaltung
  • Aufenthalt
  • Leistungsbezug
  • Wohnen
  • Sprache
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Berufliches Ausbildungssystem
  • Hochschulen und Universitäten
  • Gesundheit
  • Schule und Bildung
  • Familie, Kinder und Jugendliche
  • Leben im Alter
  • Bürg. Engagement und Ehrenamt
  • Antidiskriminierung
  • Beratungsangebote im Kontext Gewalt
  • Spezifische Beratungsangebote
  • Startseite
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Bildnachweise
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum