Förderprogramm „Inklusionstaler“ für zivilgesellschaftliche Akteure
Mit dem niederschwelligen Kleinstförderprogramm „Inklusionstaler“ fördert das Sozialministerium lokale zivilgesellschaftliche Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen.
- Ziel: Stärkung der Teilhabe und des Empowerments von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene.
- Antragsberechtigt: Zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne Rechtsform, z.B. Bürgergruppen und -initiativen, Arbeitskreise, Verbände oder Vereine.
- Förderung durch die Übernahme von Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro.
Anträge können fortlaufend auf der Website der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden: